Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
100721-b-500
03. November 2024

EU kündigt Maßnahmen gegen die Hinrichtungen im Iran an

Europäische Union: "Insbesondere im Hinblick auf den alarmierenden Anstieg der Zahl der Hinrichtungen in Iran im vergangenen und in diesem Jahr bekräftigt die EU erneut, dass sie die Todesstrafe zu jeder Zeit, an jedem Ort und unter allen Umständen entschieden und unmissverständlich ablehnt."

Nach der Hinrichtung des deutsch-iranischen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd im Iran hat die Europäische Union gezielte und einschneidende Maßnahmen angekündigt und das Teheraner Regime aufgefordert, von jeglichen künftigen Hinrichtungen abzusehen und eine konsequente Politik in Richtung der Abschaffung der Todesstrafe zu verfolgen.

EU-200

In einer Pressemeldung des Rates der Europäischen Union vom 29.10.2024 heißt es dazu u.a.:

„Die Europäische Union verurteilt die Hinrichtung des deutsch-iranischen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd in Iran aufs Schärfste. Die Europäische Union spricht der Familie von Herrn Sharmahd ihr Beileid aus und bekundet ihre uneingeschränkte Solidarität mit Deutschland.

Jamshid Sharmahd wurde illegal nach Iran entführt und war jahrelang ohne faires Gerichtsverfahren unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert.

Die Europäische Union fordert Iran nach wie vor auf, von jeglichen künftigen Hinrichtungen abzusehen und eine konsequente Politik in Richtung der Abschaffung der Todesstrafe zu verfolgen.

Die Europäische Union wiederholt ferner ihre Forderung an Iran, der besorgniserregenden Praxis der Inhaftierung von ausländischen Zivilpersonen und Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit im Hinblick auf politische Gewinne ein Ende zu setzen. Die iranischen Beschränkungen des konsularischen Zugangs für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die Verweigerung des konsularischen Schutzes und fairer Gerichtsverfahren sind nicht hinnehmbar und verstoßen unmittelbar gegen das Völkerrecht.

Die Todesstrafe verstößt gegen das unveräußerliche Recht auf Leben, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, und ist das Sinnbild einer grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Bestrafung, die nicht mit der Menschenwürde vereinbar ist. Insbesondere im Hinblick auf den alarmierenden Anstieg der Zahl der Hinrichtungen in Iran im vergangenen und in diesem Jahr bekräftigt die EU erneut, dass sie die Todesstrafe zu jeder Zeit, an jedem Ort und unter allen Umständen entschieden und unmissverständlich ablehnt.

Die Hinrichtung eines europäischen Bürgers belastet die Beziehungen zwischen Iran und der Europäischen Union erheblich. Angesichts dieser entsetzlichen Entwicklung wird die Europäische Union nun gezielte und einschneidende Maßnahmen in Betracht ziehen.“

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