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Der Menschenrechtsverein für Migranten e.V. ist ein eingetragener, als gemeinnützig anerkannter Verein. Unser Ziel ist die Förderung der Menschenrechte und der Hilfe für Flüchtlinge und Verfolgte, insbesondere für Opfer von Menschenrechtsverletzungen.
Wir setzen uns für die Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ein, wo es in Artikel 1 heißt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Recht geboren.“
Die Menschenwürde ist auch das bestimmende Prinzip des deutschen Grundgesetzes. Hier heißt es: „Die Menschenwürde ist unantastbar.“ und „Das deutsche Volk bekennt sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Wir wenden uns bedingungslos gegen die Todesstrafe und treten für ihre weltweite Abschaffung ein. Die Todesstrafe ist grausam und unmenschlich, sie verletzt die Menschenwürde und die grundlegenden Menschenrechte. Todesurteile verhindern keine Gewaltverbrechen, bringen Opfern keine Gerechtigkeit, und im Falle von Justizirrtümern geht ein Menschenleben unwiederbringlich verloren.
Angesichts der Schwere der im Iran begangenen Menschenrechtsverletzungen und der Notlage von zahlreichen Flüchtlingen aus diesem Land konzentriert sich unsere Arbeit schwerpunktmäßig auf den Iran. Bei uns arbeiten engagierte Menschenrechtsverfechter aus Deutschland und dem Iran zusammen, um wirksame Hilfe für Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu leisten.
In Zusammenarbeit mit Experten im Flüchtlings- und humanitären Völkerrecht setzen wir uns für die Menschenrechte und den Schutz von iranischen Flüchtlingen ein, die in ihrem Zufluchtsland in Gefahr sind, Opfer von Zwangsvertreibung oder Deportation zu werden. Wir treten für die Wahrung ihrer Rechte nach den Genfer Konventionen und dem Völkerrecht ein.
zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer.
2. Der Verein fördert die Hilfe für Verfolgte in Ländern, wo Menschenrechtsverletzungen von den Vereinten Nationen dokumentiert wurden. Opfer von Menschenrechtsverletzungen, deren Leib und Leben in ernster Gefahr sind, gehören zu dem vom Verein unterstützten Personenkreis. Der Verein setzt sich gegen Folter, grausame und unmenschliche Strafen sowie gegen die Todesstrafe ein.
3. Der Verein unterstützt Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer und deren Familienangehörige mit finanziellen und materiellen Beihilfen zum Lebensunterhalt, für ihre Unterkunft und ihre medizinische Versorgung. Voraussetzung ist die Unterstützungsbedürftigkeit dieser Personen nach den Vorgaben des § 53 Abgabenordnung (AO).
4. Der Verein setzt sich weiterhin dafür ein, dass politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, darunter politische Gefangene und Folteropfer, den notwendigen Rechtsbeistand erhalten, damit ihre Rechte gemäß der internationalen Menschenrechtskonventionen gewahrt werden. Er setzt sich auch dafür ein, dass Flüchtlinge mit asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Problemen den notwendigen Rechtsbeistand erhalten, damit Ihre Rechte gemäß den internationalen Flüchtlingskonventionen gewahrt werden.
5. Der Verein setzt sich mit Aufklärungskampagnen und Öffentlichkeitsarbeit dafür ein, dass die Notlagen von politisch, rassisch oder religiös Verfolgten, Flüchtlingen, Vertriebenen und Kriegsopfern international bekannt gemacht werden, mit dem Ziel, das die internationale Gemeinschaft sich für die Linderung ihrer Not einsetzt. Er fördert Aktivitäten und Initiativen zur Aufklärung über Menschenrechtsverletzungen, mit dem Ziel, zur Verbesserung der Menschenrechtslage beizutragen.
Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.