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Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde verstößt. Das Teheraner Regime hat weltweit die schlimmste Hinrichtungsbilanz. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in keinem Land mehr Exekutionen als im Iran. Tausenden Gefangenen im Iran droht die Hinrichtung, darunter auch politischen Gefangenen und Angehörigen von Minderheiten.
Nach Aussagen von UN-Experten kommt die Hinrichtungspraxis im Iran willkürlichen Tötungen gleich. Die Gerichtsprozesse entsprechen nie den internationalen rechtlichen Standards. Viele Exekutionen finden in der Öffentlichkeit statt, ein Mittel des Regimeterrors gegen die Bevölkerung.
Im Iran werden auch Menschen hingerichtet, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat noch minderjährig waren. Die islamistischen Gesetze des Teheraner Regimes erlauben es, selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode zu verurteilen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, das die Hinrichtung zum Tatzeitpunkt Minderjähriger verbietet, und zeigt, dass das Regime die international gültigen Rechte von Kindern missachtet und verletzt.
mehr Informationen:Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde verstößt. Für das Teheraner Regime sind Hinrichtungen ein Unterdrückungsinstrument. Seit dem Beginn der landesweiten Volkserhebung im September 2022 verschärfen die Machthaber den Terror gegen die aufbegehrende Bevölkerung, indem sie verstärkt zu Hinrichtungen greifen.
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Die Europäische Union, die USA und Großbritannien haben Ende April weitere Strafmaßnahmen gegen Funktionäre und Organe des Teheraner Regimes beschlossen, die mitverantwortlich für die Repression im Iran sind. Die EU verhängte Sanktionen u.a. gegen einen iranischen Mobilfunkanbieter und Mitglieder der Revolutionsgarde, die das wichtigste Unterdrückungsorgan des Regimes ist. Auch die USA und Großbritannien verschärften ihre Sanktionen und beschlossen Vermögens- und Einreisesperren gegen Befehlshaber der Revolutionsgarde. Die EU verlangt vom iranischen Regime u.a., jede Form der gewaltsamen Niederschlagung friedlicher Proteste einzustellen.
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Das Mandat des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Damit gilt der Iran weiter als Land, wo die Menschenrechtslage besonders verheerend ist und ständiger internationaler Überwachung bedarf.
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Wegen anhaltender schwerer Menschenrechtsverletzungen im Iran hat die Europäische Union ihre Sanktionen gegen das Teheraner Regime am 20. März zum dritten Mal seit Jahresbeginn verschärft. Die EU-Außenminister verhängten Vermögens- und Einreisesperren gegen acht Funktionäre und eine Regime-Organisation. Darunter sind vor allem Funktionäre der Regime-Justiz, die für Todesurteile gegen Demonstranten verantwortlich sind.
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Erfolgreiche Menschenrechtsarbeit: Zum Auftakt der 52. Tagung des UN-Menschenrechtsrates in Genf haben 54 Staaten in einer gemeinsamen Erklärung die Todesurteile und Hinrichtungen im Iran verurteilt. Das Teheraner Regime wurde aufgefordert, die Verhängung der Todesstrafe und die Hinrichtungen zu stoppen.
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Das am 21. Februar bekanntgegebene Todesurteil eines Teheraner Gerichts gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd wurde in Deutschland und international scharf verurteilt. Europäische Union: "Wir lehnen die Anwendung der Todesstrafe unter allen Umständen entschieden ab. Die wachsende Zahl von EU-Bürgern, die derzeit vom Iran aus fadenscheinigen Gründen festgehalten werden, ist sehr besorgniserregend."
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Wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran hat die Europäische Union am 20. Februar weitere Strafmaßnahmen gegen das Teheraner Regime beschlossen. 32 Regimefunktionäre und zwei staatliche Organisationen wurden auf die Sanktionsliste gesetzt. Dazu gehören Richter und Staatsanwälte der Regime-Justiz, die als Unterdrückungsinstrument agiert, Gefängnisdirektoren sowie der Kulturminister Mohammad Mehdi Esmaeili und der Bildungsminister Yousef Nouri.
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Nach Angaben von Amnesty International droht im Iran mindestens 14 Gefangenen in Verbindung mit den landesweiten Protesten unmittelbar die Hinrichtung. Das Recht dieser Menschen auf faire Gerichtsverfahren wurde verletzt, und mehrere von ihnen wurden gefoltert, darunter mit Schlägen, Elektroschocks, Morddrohungen, Vergewaltigungen und anderen Formen der sexualisierten Gewalt. Seit Dezember 2022 wurden im Zusammenhang mit den Protesten mindestens vier junge Männer nach grob unfairen Gerichtsverfahren willkürlich hingerichtet.
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Wegen der anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen hat die Europäische Union Sanktionen gegen weitere 18 Funktionäre und 19 Organisationen des iranischen Regimes verhängt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten fordern das Regime im Iran nachdrücklich auf, das gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Proteste einzustellen, keine willkürlichen Verhaftungen mehr vorzunehmen und alle illegal inhaftierten Personen freizulassen. Weiterhin fordert die EU den sofortigen Stopp der Hinrichtungen von Demonstranten und die Aufhebung der verhängten Todesurteile.
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Das Europäische Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, in der einschneidende Sanktionen gegen das Teheraner Regime gefordert werden. Unter anderem wird die EU aufgefordert, die Revolutionsgarde, die das wichtigste Unterdrückungsorgan im Iran ist, als terroristische Organisation zu listen. Alle Länder sollten jegliche Beziehungen zur iranischen Revolutionsgarde beenden und verbieten. Menschenrechtler fordern dies seit langem und werten die Entschließung des EU-Parlaments als wichtigen Schritt, um gegen den brutalen Repressionsapparat im Iran vorzugehen.
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