Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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21. August 2025

Iranische Frauenrechtlerin vor der Hinrichtung retten!

Wir rufen zum Einsatz für Sharifeh Mohammadi auf, die im Iran allein wegen ihrer Gewerkschaftsarbeit und ihres Engagements für Frauenrechte in akuter Hinrichtungsgefahr ist. Wir fordern die sofortige Aufhebung des Todesurteils und die Freilassung von Sharifeh Mohammadi. Mutige Frauen im Widerstand gegen die Diktatur brauchen Schutz und Hilfe!

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Die Gewerkschafterin Sharifeh Mohammadi (Bild) ist im Lakan-Gefängnis der nordiranischen Stadt Rasht in Gefangenschaft. Sie hat sich insbesondere für die Menschenrechte von Arbeitnehmerinnen und die Freilassung inhaftierter Gewerkschafter engagiert. Im Juli 2024 wurde sie nach fadenscheinigen und konstruierten Anklagen wegen angeblicher „Gefährdung der Staatssicherheit“ zum Tode verurteilt. Am 16. August 2025 hat die Justiz des Teheraner Regimes, die den Machthabern als Unterdrückungsinstrument dient, das gegen Sharifeh Mohammadi gefällte Todesurteil bestätigt. 

Seit ihrer Inhaftierung im Dezember 2023 wurde Sharifeh Mohammadi brutal gefoltert, um sie zu zwingen, sich von ihrem Einsatz für Menschenrechte abzuwenden. Familienbesuche bei der Gefangenen wurden immer wieder verboten. Nur selten durfte sie ihren Mann und ihr Kind sehen.

Menschenrechtlern zufolge verdeutlicht der Fall Mohammadi, dass politische Gefangene im Iran seit Jahrzehnten ihrer Rechte beraubt werden und in unfairen Prozessen, die gegen jegliche juristischen Standards verstoßen, massiver Willkür ausgesetzt sind.

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Mai Sato (Bild), UNO-Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage im Iran, verurteilte in den sozialen Medien die gegen Sharifeh Mohammadi verhängte Todesstrafe. Die Menschenrechtsexpertin wies darauf hin, dass die Gewerkschafterin gefoltert wurde und einem unfairen Gerichtprozess ausgesetzt war. Sie sei über fünf Monate lang in Isolationshaft gewesen und hatte während der Verhöre keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand.

Mai Sato betonte, dass die internationalen Menschenrechtsrechtsnormen die Todesstrafe für „Verstöße gegen die nationale Sicherheit“ gar nicht zulassen. Der unumkehrbare Charakter der Todesstrafe mache höchste rechtsstaatliche Standards in den gerichtlichen Verfahren erforderlich, die von der iranischen Justiz nicht beachtet werden. Der Fall Mohammadi sei ein klares Beispiel für die dringende Notwendigkeit der Abschaffung der Todesstrafe im Iran.

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