Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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03. Mai 2025

Alarmierende Bilanz der Menschenrechtsverletzungen des Teheraner Regimes

Amnesty International zur Menschenrechtslage im Iran im Jahr 2024: "Tausende Menschen wurden willkürlich inhaftiert, verhört, schikaniert und zu Unrecht strafrechtlich verfolgt, weil sie ihre Menschenrechte wahrgenommen hatten. Gerichtsverfahren verstießen weiterhin regelmäßig gegen internationale Standards. Verschwindenlassen sowie Folter und andere Misshandlungen waren auch 2024 an der Tagesordnung und kamen systematisch zur Anwendung. Die Behörden vollstreckten grausame und unmenschliche Strafen wie Auspeitschungen und Amputationen und verhängten willkürliche Todesurteile."

Menschenrechte-300

Der Ende April veröffentlichte Amnesty Report (Berichtszeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024) zeigt, dass die Menschenrechtsverletzungen des Teheraner Regimes in alarmierender Weise zunehmen. Menschenrechtler rufen die Weltgemeinschaft zu einem entschlossenen Handeln auf, um wirksam gegen die Unterdrückung und die Hinrichtungen im Iran vorzugehen. Es ist mehr denn je notwendig, die für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Funktionäre des Teheraner Regimes international strafrechtlich zu verfolgen.

Im Amnesty Report heißt es zur Lage im Iran u.a.:

Verschwindenlassen sowie Folter und andere Misshandlungen

Die Behörden ließen Inhaftierte 2024 routinemäßig verschwinden oder hielten sie ohne Kontakt zur Außenwelt fest. Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung und kamen systematisch zur Anwendung. Durch Folter erzwungene "Geständnisse" wurden im staatlichen Fernsehen ausgestrahlt.

Mehrere Personen, die aus politischen Gründen willkürlich in psychiatrischen Einrichtungen inhaftiert waren, wurden gefoltert oder anderweitig misshandelt, u. a. durch die erzwungene Verabreichung von Medikamenten.

Angehörige des Strafvollzugs und der Strafverfolgungsbehörden verweigerten Inhaftierten routinemäßig die nötige medizinische Versorgung, auch bei folterbedingten Verletzungen.

Mehrere Personen starben unter verdächtigen Umständen in Gewahrsam. Glaubwürdigen Berichten zufolge stand ihr Tod mit Folter und anderen Misshandlungen wie z. B. Schlägen und unzureichender medizinischer Versorgung in Zusammenhang. (…)

Gefangene mussten grausame und unmenschliche Haftbedingungen ertragen, darunter Überbelegung der Zellen, unhygienische Verhältnisse, schlechte Belüftung, Mäuse- und Insektenbefall sowie die fehlende oder unzureichende Ausstattung mit Bettzeug, Toiletten und Waschgelegenheiten. (…)

Todesstrafe

Hunderte Menschen wurden im Jahr 2024 willkürlich hingerichtet. (…)

Die Behörden setzten die Todesstrafe auch 2024 als Mittel der politischen Unterdrückung gegen Demonstrierende, Dissident*innen und Angehörige ethnischer Minderheiten ein.

Unter den Hingerichteten waren unverhältnismäßig viele Personen, die unterdrückten Minderheiten angehörten, wie z. B. Belutsch*innen und Afghan*innen.

Im Januar bzw. August 2024 wurden zwei Personen, darunter ein Jugendlicher mit einer geistigen Behinderung, im Zusammenhang mit den Protesten von 2022 hingerichtet, nachdem man sie in unfairen Verfahren und auf Grundlage von durch Folter erpressten "Geständnissen" zum Tode verurteilt hatte. Es wurden in diesem Zusammenhang auch noch weitere Todesurteile verhängt.

Es wurden weiterhin Menschen zum Tode verurteilt und hingerichtet, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren; unzählige weitere saßen nach wie vor in den Todeszellen.

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