Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
0425-Genf-500
16. März 2025

UN-Untersuchungskommission belegt, dass das iranische Regime anhaltende Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht

UN-Menschenrechtsrat: Ein neuer Untersuchungsbericht dokumentiert, dass die vom Teheraner Regime begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit andauern, und fordert internationale Zusammenarbeit der Justizbehörden, um die verantwortlichen Regime-Funktionäre strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.

Die von der UNO eingerichtete Internationale Untersuchungskommission zum Iran (Fact-Finding Mission) hat dem UN-Menschenrechtsrat in Genf am 14. März einen umfassenden Bericht über ihre Ermittlungen vorgelegt. Die Kommission ist ein Gremium unabhängiger Expertinnen, das die Regime-Gewalt gegen Demonstranten seit den Protesten von 2022, die durch den Tod von Mahsa Amini ausgelöst wurden, untersucht. 

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Die Untersuchungskommission wird von drei international hoch angesehenen Juristinnen geleitet. Sara Hossain aus Bangladesch, Shaheen Sardar Ali aus Pakistan und Viviana Krsticevic aus Argentinien sind qualifizierte Expertinnen für Menschenrechte, Völkerrecht und entsprechende Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen.

Der neue Bericht, der auf über 38.000 Beweisstücken und 281 Zeugenaussagen basiert, bestätigt, dass das Teheraner Regime, fortgesetzt schwerste Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht. Darin wird festgestellt, dass das Regime systematisch Hinrichtungen, tödliche Gewalt, Folter und willkürliche Inhaftierungen gegen Demonstranten einsetzt und Tötungen von Regime-Gegnern als „Selbstmord“ vertuscht. Der Bericht enthüllt außerdem, dass Scheinhinrichtungen in iranischen Gefängnissen weit verbreitet sind und als Form psychologischer Folter eingesetzt werden.

Angesichts der Schwere der ermittelten Menschenrechtsverstöße empfiehlt die Kommission eine kontinuierliche internationale Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen im Iran und die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums zur Weiterverfolgung ihrer Arbeit. Dieses Gremium sollte laufende Verbrechen untersuchen, weitere Beweise sammeln und mit internationalen Justizbehörden zusammenarbeiten, um die verantwortlichen Funktionäre des Teheraner Regimes zur Rechenschaft zu ziehen.

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Zur anhaltenden Unterdrückung der Frauen im Iran heißt es in dem Bericht: „Zweieinhalb Jahre nach den Protesten sind Frauen und Mädchen weiterhin systematischer Diskriminierung ausgesetzt, sowohl durch die Gesetze als auch im Alltag, insbesondere im Hinblick auf die Hijab-Pflicht“. Die Durchsetzung des Schleierzwangs werde im Iran verstärkt mit Drohnen, Überwachungskameras und Gesichtserkennungssoftware kontrolliert. Auf diese Weise werde auf öffentlichen Plätzen nach Frauen gefahndet, die kein Kopftuch tragen. Auch an der Teheraner Amirkabir-Universität werden Frauen durch eine Gesichtserkennungssoftware kontrolliert. 

Die Untersuchungskommission stellte außerdem fest, dass die Unterdrückungsmaßnahmen des Teheraner Regimes über die Grenzen des Iran hinausgehen. Das Regime gehe gezielt gegen Dissidenten, Aktivisten und Journalisten im Ausland vor, um Kritiker zum Schweigen zu bringen. Die Schikanierung von Opfern und ihren Familien halte an und schaffe ein Klima der Angst. Die Online-Überwachung werde weiter verstärkt, um jegliche Verbreitung abweichender Meinungen unmöglich zu machen.

Hintergrund:
Der UN-Menschenrechtsrat hat am 24.11.2022 die Einrichtung einer Kommission zur Untersuchung der Gewalt gegen Protestierende im Iran beschlossen. Die Kommission hat die Aufgabe, gerichtsfeste Beweise für Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverstöße des Regimes im Iran zusammenzutragen - als Vorbereitung für die internationale strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen. Deutschland hatte sich federführend für diesen Beschluss eingesetzt.

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