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Angesichts der militärischen Unterstützung des Teheraner Regimes für den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie für bewaffnete Gruppen, die Frieden und Sicherheit im Nahen Osten untergraben, hat die Europäische Union weitere Strafmaßnahmen gegen Funktionäre und Organisationen des Regimes im Iran beschlossen. Russland setzt im Iran hergestellte Drohnen ein, auch gegen Zivilisten und zivile Infrastruktur in der Ukraine. Das Programm des Teheraner Regimes für die Entwicklung und Herstellung solcher Flugkörper trägt daher zu Verstößen gegen die Charta der Vereinten Nationen und Grundprinzipien des Völkerrechts bei.
In einer Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 14.10.2024 heißt es dazu u.a.:
Der Rat hat heute infolge der Weitergabe iranischer Flugkörper und Drohnen an Russland restriktive Maßnahmen gegen sieben Personen und sieben Organisationen angenommen. Dieser Beschluss folgt auf den Hinweis des Europäischen Rates vom März 2024, dass die EU bereit wäre, rasch zu reagieren, unter anderem mit neuen und umfangreichen restriktiven Maßnahmen, wenn Iran ballistische Flugkörper und damit zusammenhängende Technologie an Russland zur Verwendung gegen die Ukraine weitergeben würde.
Die heutige Benennung umfasst Personen und Organisationen, die für die Entwicklung und die Weitergabe von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV), Flugkörpern und damit zusammenhängender Technologie an Russland zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die Frieden und Sicherheit im Nahen Osten und im Roten Meer untergraben, verantwortlich sind.
Drei iranische Fluggesellschaften (Saha Airlines, Mahan Air und Iran Air) und zwei Beschaffungsunternehmen wurden neu in die Sanktionsliste aufgenommen. Diese sind jeweils für die Weitergabe und die Lieferung von UAV aus iranischer Herstellung und damit zusammenhängenden Komponenten und Technologien über transnationale Beschaffungsnetze an Russland zur Verwendung in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine verantwortlich. Zwei Unternehmen, die an der Herstellung von Treibstoff beteiligt sind, der für den Start von Raketen und Flugkörpern verwendet wird, wurden ebenfalls in die Sanktionsliste aufgenommen.
Darüber hinaus beschloss der Rat, restriktive Maßnahmen gegen den stellvertretenden Verteidigungsminister Irans, Seyed Hamzeh Ghalandari, prominente Funktionäre der Quds-Einheit des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Qods Force, IRGC-QF), das Hauptquartier der Chatam al-Anbija (Khatam al-Anbiya Central Headquarters), die Abteilung für Raumfahrt der Luft- und Weltraumstreitkräfte des IRGC (IRGC Aerospace Force Space Division) sowie die geschäftsführenden Direktoren der von der EU mit Sanktionen belegten Unternehmen Iran Aircraft Manufacturing Industries (HESA) und Aerospace Industries Organization (AIO) zu verhängen.
Sie werden einem Einfrieren von Vermögenswerten und einem Reiseverbot in die Europäische Union unterliegen. Außerdem ist die direkte oder indirekte Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an die in der Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zu deren Gunsten verboten.
Die entsprechenden Rechtsakte wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.