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19. Juli 2025

EU beschließt weitere Maßnahmen gegen die Menschenrechtsverletzungen des Teheraner Regimes

Menschenrechtsarbeit hat Erfolg: Die Europäische Union hat Sanktionen gegen weitere acht Personen und eine Organisation verhängt, die im Auftrag des Geheimdienstes des Teheraner Regimes an der Verfolgung und Tötung iranischer Regimegegner beteiligt sind. Sie sind verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen außerhalb Irans, insbesondere für willkürliche Hinrichtungen und Tötungen sowie das gewaltsame Verschwindenlassen von Personen, die Kritik an der Diktatur im Iran üben.

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In einer Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 15. Juli heißt es zu dem neuen Sanktionsbeschluss u.a.:

Iran: Rat verhängt Sanktionen gegen acht Personen und eine Organisation wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und grenzüberschreitender Repressionshandlungen

Der Rat hat heute im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gegen acht Personen und eine Organisation restriktive Maßnahmen verhängt. Sie sind verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße im Namen der iranischen staatlichen Stellen außerhalb Irans, insbesondere außergerichtliche, summarische und willkürliche Hinrichtungen und Tötungen sowie das Verschwindenlassen von Personen, die Kritik an den Handlungen oder politischen Maßnahmen der Islamischen Republik Iran äußern oder die als Gegner der Islamischen Republik Iran gelten.

Die heute verhängten Sanktionen bestätigen die Besorgnis der Union angesichts der grenzüberschreitenden Repressionshandlungen, die iranische staatliche Stellen durch den Einsatz von Stellvertreteragenten – darunter insbesondere Kriminelle und organisierte kriminelle Gruppen – gegen Dissidenten und Menschenrechtsverteidiger in der ganzen Welt und auch im Gebiet der EU ausüben.

Der Rat nimmt das „Zindashti Network“ in die Sanktionsliste auf, eine kriminelle Vereinigung, die mit dem iranischen Ministerium für Nachrichtenwesen und Sicherheit (Ministry of Intelligence and Security, MOIS) verbunden ist und zahlreiche grenzüberschreitende Repressionshandlungen ausgeführt hat, darunter Morde an iranischen Dissidenten und Personen, die den Maßnahmen oder der Politik der Islamischen Republik Iran kritisch gegenüberstehen.

Ebenfalls in die Sanktionsliste aufgenommen wurden der Anführer des Zindashti Network, Naji Ibrahim Sharifi-Zindashti, ein iranischer Drogenhändler und Anführer im Bereich der organisierten Kriminalität, sowie einige seiner kriminellen Verbündeten: Abdulvahap Kocak, Ali Esfanjani, Ali Kocak, Ekrem Oztunc und Nihat Asan, die – unter anderem – an den Ermordungen des iranischen Dissidenten Mas’ud Molavi Vardanjani und des iranischen Gem-TV-Eigentümers, Saeed Karimian, beteiligt waren.

Darüber hinaus verhängt der Rat Sanktionen gegen Mohammed Ansari, den Anführer der Quds-Einheit 840 des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC), der die Ermordung von Journalisten angeordnet hat, die der Islamischen Republik kritisch gegenübergestanden sind, und gegen Reza Hamidiravari, einen für das MOIS tätigen Geheimdienstmitarbeiter, der die von Naji Zindashti geleiteten Operationen beaufsichtigt.

Die Vermögenswerte der heute in die Sanktionsliste aufgenommenen Personen und Organisation werden eingefroren und die direkte oder indirekte Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für die in der Liste aufgeführten Personen oder zu deren Gunsten ist verboten. Für die gelisteten natürlichen Personen gilt außerdem ein Einreise- und Durchreiseverbot in bzw. durch die EU.

Die Europäische Union bekundet ihre Unterstützung für das grundlegende Streben der iranischen Bevölkerung nach einer Zukunft, in der ihre universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet, geschützt und erfüllt werden. (…)

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