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In ihrem ersten Bericht an die UNO-Generalversammlung macht Mai Sato, die neue UNO-Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage im Iran, darauf aufmerksam, dass das Teheraner Regime das Recht auf Leben in schwerster Weise verletzt.
Mai Sato (Bild), eine international anerkannte Professorin für Menschenrechte, hat seit August 2024 das Amt der UN-Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage im Iran inne. Die Expertin hat dem Menschenrechtsausschuss der UNO-Generalversammlung in New York am 1. November ihren ersten Bericht zur Lage im Iran vorgelegt. In der Konferenz des Ausschusses äußerte sie sich tief besorgt über die steigende Zahl von Hinrichtungen in dem Land und die Menschenrechtsverletzungen, denen Frauen und Mädchen sowie religiöse und ethnische Minderheiten im Iran zunehmend ausgesetzt sind.
Die Unterdrückung der Freiheitsbewegung der iranischen Frauen und die Hijab-Gesetze des Teheraner Regimes seien besonders besorgniserregend, erklärte Mai Sato. Der Iran sei eines der wenigen Länder, die das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen nicht ratifiziert hätten.
Das Recht auf Leben sei ein grundlegendes Anliegen, insbesondere angesichts der alarmierenden Zunahme der Hinrichtungen, so Mai Sato. Allein im August 2024 seien mindestens 93 Menschen im Iran hingerichtet worden. Vielen Gefangenen drohe die Todesstrafe aufgrund von Beschuldigungen, die nach internationalem Recht keinesfalls mit dem Tode bestraft werden dürften.
Die UN-Sonderberichterstatterin kündigte an: „Meine Untersuchung des Rechts auf Leben wird nicht nur die Anwendung der Todesstrafe umfassen, sondern auch den tödlichen Einsatz von Gewalt durch staatliche Stellen, Todesfälle in Gewahrsam, Gesetze, die Tötungen dulden oder entschuldigen, und Praktiken, die unrechtmäßige Todesfälle nicht ordnungsgemäß untersuchen.“
In der Konferenz des Menschenrechtsausschusses der UNO-Generalversammlung äußerten Vertreter verschiedener Länder ihre tiefe Besorgnis über die Menschenrechtsverletzungen des iranischen Regimes.
Die Europäische Union wies auf „die anhaltende Diskriminierung und Unterdrückung von Frauen und Mädchen sowie ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten“ hin. Die EU verurteilte aufs Schärfste alle Hinrichtungen, insbesondere die von jugendlichen Straftätern, Dissidenten und Demonstranten, und forderte Maßnahmen, um die Kriminalisierung von Frauen, Mädchen und Minderheiten wegen der Ausübung ihrer Menschenrechte zu beenden.
Frankreich verurteilte die zunehmende Anwendung der Todesstrafe im Iran aufs Schärfste und verwies dabei auf die jüngst erfolgte Hinrichtung des deutsch-iranischen Staatsbürgers Jamshid Sharmahd. Der französische Vertreter brachte zum Ausdruck, dass Hinrichtungen als Reaktion auf öffentliche Forderungen nach Freiheit nicht gerechtfertigt seien. Frankreich bekräftigte seine konsequente Ablehnung der Todesstrafe und forderte das Regime im Iran auf, seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen.
Kanada drückte sein Bedauern über die Angriffe des iranischen Regimes auf Frauen, ethnische und religiöse Minderheiten, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten aus. Der kanadische Delegierte verurteilte den brutalen Einsatz der Todesstrafe und wies darauf hin, dass dies eine Verletzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte darstelle. Er forderte das Teheraner Regime auf, uneingeschränkt mit der UNO-Sonderberichterstatterin zusammenzuarbeiten und ungehinderten Zugang zu Informationen und dem Land zu erlauben.
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