Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
1024-Genf-500
14. Oktober 2021

Iran: Junger Gefangener in akuter Hinrichtungsgefahr

Bärbel Kofler, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung: "Ich appelliere nachdrücklich an die iranischen Justizbehörden, die Hinrichtung keinesfalls zu vollstrecken und Arman Abdolali vielmehr die Möglichkeit eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens einzuräumen, an dessen Ende nicht erneut die Todesstrafe stehen darf."

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Der heute 24jährige Iraner Arman Abdolali wurde verhaftet, als er 17 Jahre alt war, und anschließend in einem grob unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt. Nach seiner Verhaftung wurde er 76 Tage in Isolationshaft festgehalten und durch Folter zu einem falschen Geständnis gezwungen. Er ist im Rajai-Shahr-Gefängnis in der Stadt Karaj nahe Teheran in Haft. Seine Hinrichtung steht unmittelbar bevor.

Das Teheraner Regime lässt auch Minderjährige hinrichten, obwohl das Völkerrecht dies strikt verbietet. Die Gesetze des Regimes erlauben, dass selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode verurteilt werden. Damit setzen sich die Machthaber im Iran über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg.

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbieten ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige. Dennoch ist der Iran das Land mit den meisten hingerichteten Minderjährigen weltweit.

Weltweit fordern Menschenrechtler, darunter Amnesty International, den Stopp der Hinrichtung von Arman Abdolali. Auch die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, setzt sich dafür ein, die Hinrichtung nicht zu vollstrecken. In einer Pressemitteilung von Bärbel Kofler vom 12.10.2021 heißt es dazu u.a.:

„Ich bin sehr besorgt über die Nachricht, dass die Hinrichtung des jungen Iraners Arman Abdolali unmittelbar bevorstehen könnte.

Arman Abdolali war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat minderjährig. Es gibt glaubhafte Hinweise, dass sein Geständnis unter Folter erzwungen wurde und die Verurteilung somit fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht.

Sollte das Todesurteil an Arman Abdolali vollstreckt werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts: Iran hat sowohl die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, die beide die Hinrichtung von Menschen verbieten, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe als eine grausame und unmenschliche Art der Bestrafung unter allen Umständen ab. Die Todesstrafe führt dazu, dass Fehlurteile nicht korrigiert werden können. Außerdem ist erwiesen, dass die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung hat.

Ich appelliere daher nachdrücklich an die iranischen Justizbehörden, die Hinrichtung keinesfalls zu vollstrecken und Arman Abdolali vielmehr die Möglichkeit eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens einzuräumen, an dessen Ende nicht erneut die Todesstrafe stehen darf.“

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