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Amnesty International weist darauf hin, dass im Iran niemand für die Tötung von Gefangenen zur Rechenschaft gezogen wird. Daher sollte die internationale Gemeinschaft die schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran, die Völkerrechtsverbrechen darstellen, untersuchen und die Täter strafrechtlich verfolgen.
Einem Bericht von Amnesty International zufolge sind in den letzten 10 Jahren mindestens 72 Gefangene in iranischen Gefängnissen zu Tode gekommen, nachdem sie gefoltert, misshandelt oder von Gefängniswärtern mit Schusswaffen oder Tränengas angegriffen worden waren. Die meisten dieser Tötungen haben seit 2015 stattgefunden. Laut den Untersuchungen von Amnesty International waren es in der Mehrzahl junge Gefangene im Alter von 18 bis 30 Jahren, die zu Tode gefoltert wurden.
Diese Tötungen, so Amnesty, würden von den Behörden im Iran systematisch vertuscht. Familienangehörige der Opfer würden Repressalien ausgesetzt und eingeschüchtert, besonders wenn sie diese Fälle öffentlich bekanntmachen oder auf rechtlichem Wege Aufklärung und Rechenschaft einfordern wollten. Von den Opferfamilien beauftragte Rechtsanwälte seien bestraft und inhaftiert worden. Unabhängige Autopsien der Leichname würden nicht zugelassen.
Es sei zu befürchten, so der Amnesty-Bericht, dass die tatsächliche Anzahl der in der Haft zu Tode gekommenen Gefangenen, noch sehr viel höher sei, da im iranischen Justizsystem keine Transparenz herrsche und viele Menschenrechtsverletzungen aufgrund der systematischen Unterdrückung der Zivilgesellschaft gar nicht bekannt würden.

Ende August 2021 waren Aufnahmen von Überwachungskameras aus dem Teheraner Evin-Gefängnis an die Öffentlichkeit gelangt, die brutale Misshandlungen von Gefangenen zeigen. Dazu hatte Amnesty International erklärt: „Amnesty International hat 16 geleakte Videoclips analysiert, die von unabhängigen iranischen Medien stammen. Diese liefern schockierende Beweise für Schläge, sexuelle Belästigung und vorsätzliche Vernachlässigung und Misshandlung von Pflegebedürftigen und untermauern somit das, was Amnesty International seit Jahren dokumentiert. Außerdem bestärken die Videos die Sorge über chronische Überbelegung und Einzelhaft unter grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen.“
Im Bericht vom 15. September weist Amnesty darauf hin, dass im Iran niemand für die Tötung von Gefangenen zur Rechenschaft gezogen werde. Fälle von Folterungen und Tötungen würden im Iran weder untersucht noch bestraft. Daher sollte die internationale Gemeinschaft die schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran, die Völkerrechtsverbrechen darstellen, untersuchen und die Täter strafrechtlich verfolgen.

Amnesty weist auf den jüngsten dokumentierten Fall solcher Tötungen hin: Der 31-jährige politische Gefangene Yaser Mangouri (Bild) starb Anfang September 2021 in einem Gefängnis der nordwestiranischen Stadt Urmia unter ungeklärten Umständen.
Der Tod Yaser Mangouris, so die Amnesty-Expertin Heba Morayef, zeige, wie die im Iran herrschende Straflosigkeit die Sicherheitskräfte ermutige, das Recht der Gefangenen auf Leben zu verletzen, da sie keinerlei Konsequenzen oder Rechenschaft befürchten müssten. Allein die Tatsache, dass Folterungen mit Todesfolge im Iran keine strafrechtlichen Ermittlungen nach sich ziehen, stelle eine Verletzung des Rechts auf Leben dar.
Das Teheraner Regime verschärft die Unterdrückung der Zivilgesellschaft. Eine Mutter wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie Gerechtigkeit für ihre ermordete Tochter fordert.
Sechs Monate nach den Januar-Massakern an friedlichen Demonstranten im Iran appelliert Amnesty International erneut an die internationale Gemeinschaft und die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, sich für die internationale Strafverfolgung dieser Völkerrechtsverbrechen einzusetzen. Der Internationale Strafgerichtshof und auch deutsche Gerichte sollten sich mit den Menschenrechtsverletzungen im Iran befassen.
Die Machthaber im Iran gehören zu den schlimmsten Christenverfolgern der Welt. Das Teheraner Regime verschärft die Unterdrückung der christlichen Minderheit und verletzt damit das Menschenrecht auf Religionsfreiheit. Von der Repression sind insbesondere ehemalige Muslime betroffen, die den christlichen Glauben angenommen haben.