Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
0425-Genf-500
09. Juni 2025

Internationale Maßnahmen gegen die Völkerrechtsverletzungen des Teheraner Regimes

Menschenrechtler rufen die Weltgemeinschaft zu weiteren rechtlichen Schritten gegen die Völkerrechtsverstöße der Machthaber im Iran auf. Die französische Regierung hat bereits beim Internationalen Gerichtshof (IGH) Klage gegen das iranische Regime eingereicht - ein wirksamer Schritt gegen die staatlich organisierten Geiselnahmen, denen im Iran immer mehr EU-Staatsbürger zum Opfer fallen.

Die Europäische Union hat im April 2025 Strafmaßnahmen gegen weitere Einrichtungen und Funktionäre des Teheraner Regimes, die für schwere Völkerrechtsverletzungen verantwortlich sind, beschlossen. Dabei wies die EU auf die „zutiefst beunruhigende“ Praxis des Regimes im Iran hin, „Staatsangehörige der EU mit einfacher oder doppelter Staatsbürgerschaft für politische Gewinne willkürlich und aus fadenscheinigen Gründen zu inhaftieren.“

In diesem Zusammenhang hat die französische Regierung im Mai beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Klage gegen das iranische Regime wegen seiner Völkerrechtsverstöße eingereicht. Dabei geht es insbesondere um die französischen Staatsangehörigen Céline Kohler und Jacques Paris, die seit drei Jahren in einem iranischen Gefängnis als Staatsgeiseln festgehalten werden. Die französische Regierung fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung. In einer Pressemitteilung des französischen Außenministeriums heißt es dazu u.a.:

Frankreich reicht Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Iran ein 

«Die französischen Staatsangehörigen Céline Kohler und Jacques Paris werden von der Islamischen Republik Iran seit drei Jahren als Staatsgeiseln gehalten. Sie werden unter unwürdigen Bedingungen festgehalten und konnten nur vier konsularische Besuche unter sehr strengen Bedingungen empfangen.

Diese Situation ist unannehmbar und verstößt, wie es Frankreich bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, gegen das Völkerrecht. Vor diesem Hintergrund hat Frankreich im Einklang mit der Ankündigung des Ministers für Europa und auswärtige Angelegenheiten am 2. April 2025 heute, am Freitag, den 16. Mai 2025, eine Klage gegen Iran beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingereicht.

In dieser Klage prangert Frankreich die schwere und wiederholte Nichterfüllung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen durch Iran an. Dieses Übereinkommen schützt unter anderem Frankreichs Recht auf eine effektive Ausübung des konsularischen Schutzes seiner Staatsangehörigen und das Recht dieser auf diesen Schutz.

Mit dieser Klage ersucht Frankreich den Gerichtshof festzustellen, dass Iran seinen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von 1963 nicht nachgekommen ist. Frankreich ersucht den Gerichtshof außerdem, Iran vorzuschreiben, seine Verletzungen des Völkerrechts unverzüglich einzustellen und für alle Konsequenzen aufzukommen.

Die Einreichung dieser Klange beim Internationalen Gerichtshof ist Teil der weitergefassten Bemühungen des französischen Staates um eine sofortige und bedingungslose Freilassung unserer Landsleute. Frankreich wird weiterhin alle ihm zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung setzen, um die Freilassung seiner Staatsangehörigen zu erreichen.»

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Cécile Kohler, Lehrerin für moderne Literatur, und ihr Partner Jacques Paris wurden am 8. Mai 2022 im Iran festgenommen, als sie das Land als Touristen besuchten. Seitdem befinden sie sich als „Staatsgeiseln“ in Haft. In ihrer Klage verurteilt die französische Regierung die Geiselnahme-Politik des Teheraner Regimes, die sich gegen französische Staatsbürger richtet, welche in den Iran reisen oder dort leben. 

Nach Angaben von Iran-Experten dient diese Politik in erster Linie dazu, im Austausch gegen die Geiseln die Freilassung von in Frankreich inhaftierten Terroristen zu erpressen. 

Zu den in der Klage Frankreichs aufgeführten Völkerrechtsverstößen gehört, dass das Teheraner Regime französischen Konsularbeamten nicht erlaubt, die Inhaftierten zu besuchen, mit ihnen zu kommunizieren oder einen Rechtsbeistand für sie zu organisieren. 

Bereits im März 2025 hatte Alice Jill Edwards, die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, auf die zunehmende Praxis der Geiselnahmen im Iran hingewiesen. Unschuldige Geiseln würden „als Verhandlungsmasse in internationalen Beziehungen eingesetzt“. Sie wies auch darauf hin, dass Opfer solcher Praktiken aufgrund physischer und psychischer Folter, einschließlich längerer Einzelhaft, oft lebenslange Traumata davontrügen.

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