Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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26. Januar 2025

Menschenrechtsarbeit hat Erfolg: EU-Parlament setzt sich für den Stopp der Hinrichtungen im Iran ein

Mit einer neuen Resolution setzt das Europäische Parlament ein wichtiges Zeichen: Es fordert den sofortigen Stopp aller Hinrichtungen und die Abschaffung der Todesstrafe im Iran. Mit allem Nachdruck wird die Europäische Union aufgefordert, die iranische Revolutionsgarde als terroristische Vereinigung einzustufen und die EU-Sanktionen auf alle für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen auszuweiten, darunter auf den obersten Führer und den Präsidenten des Teheraner Regimes.

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In einer am 23. Januar von allen Fraktionen unterstützten und beschlossenen Resolution verurteilt das Europäische Parlament mit aller Schärfe die „brutale Unterdrückung der Menschenrechte durch das iranische Regime, insbesondere die gezielte Verfolgung von Aktivistinnen“ und die Todesurteile gegen die Frauenrechtlerinnen Pakhshan Azizi and Warisha Moradi. Das Parlament fordert den sofortigen Stopp aller Hinrichtungen und die Abschaffung der Todesstrafe im Iran. Das Teheraner Regime müsse unverzüglich und bedingungslos alle zu Unrecht inhaftierten Menschenrechtsverteidiger und politischen Gefangenen freilassen.

Mit allem Nachdruck wird die Europäische Union in der Resolution aufgefordert, die Revolutionsgarde des iranischen Regimes als terroristische Vereinigung einzustufen und „die EU-Sanktionen auf alle für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen auszuweiten, einschließlich des Obersten Führers Ali Chamenei, des Präsidenten Massud Peseschkian, des Obersten Richters Gholam-Hossein Mohseni-Edschei, des Generalstaatsanwalts Mohammad Mowahedi-Asad und des Richters Iman Afschari.“

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Januar 2025: Im EU-Parlament setzen sich Menschenrechtler und Parlamentarier für den Stopp der Hinrichtungen im Iran ein.

Weiterhin verurteilt das EU-Parlament die „systematische Unterdrückung von Menschenrechtsbewegungen und die Verfolgung von Minderheiten durch das iranische Regime, darunter Kurden, Belutschen, Christen, die nach ihrer Konvertierung verfolgt werden, und Angehörige der Baha’i-Gemeinschaft, die alle von ethnischer und religiöser Diskriminierung, Verhaftungen und Grundrechtsverletzungen betroffen sind, die dazu bestimmt sind, Andersdenkende zum Schweigen zu bringen.“

Die EU-Parlamentarier weisen in der Resolution außerdem darauf hin, dass „Dutzende unschuldiger Unionsbürgerinnen und -bürger in Iran willkürlich und ohne Zugang zu einem fairen Verfahren inhaftiert wurden, was Teil der allgemeinen Strategie der iranischen Geiseldiplomatie Irans ist.“ Sie verurteilen die Geiselnahmen auf das Schärfste und fordern die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, alle Unionsbürgerinnen und -bürger, darunter Olivier Grondeau, Cécile Kohler, Jacques Paris und Ahmadreza Djalali, unverzüglich freizulassen, sicher zurückzuführen und alle Anklagepunkte gegen sie fallenzulassen.

Weitere Informationen



10. Februar 2025

Amnesty International ruft zu weltweitem Einsatz auf, um die Hinrichtung der Sozialarbeiterin Pakhshan Azizi im Iran zu verhindern

Pakhshan Azizi sei ausschließlich im Zusammenhang mit ihren friedlichen menschenrechtlichen und humanitären Aktivitäten inhaftiert worden, so die Amnesty-Expertin Diana Eltahawy. Anstatt einer drohenden Hinrichtung sollte sie sofort und bedingungslos freigelassen werden.

03. Februar 2025

Internationale Kampagne: Schluss mit den Hinrichtungen im Iran!

Wir setzen uns mit einer internationalen Kampagne gegen die Hinrichtungen und für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran ein. Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe. Sie verstößt gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde. Für die Teheraner Diktatur sind Hinrichtungen ein Unterdrückungsinstrument, um weitere Bürgerproteste für Freiheit zu verhindern. Zahlreichen politischen Gefangenen droht die Hinrichtung.

19. Januar 2025

Iran: Sozialarbeiterin in akuter Hinrichtungsgefahr - UN-Experten fordern die Aufhebung des Todesurteils

Menschenrechtsexperten der UNO: "Die Anwendung von Folter, um Geständnisse zu erzwingen, und die Verweigerung eines fairen Gerichtsverfahrens machen das Todesurteil gegen Pakhshan Azizi zu einem willkürlichen Urteil. Dass das Teheraner Regime an der Todesstrafe festhält, verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte."


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