Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Protest-Genf-500
04. Januar 2025

Bundesregierung kritisiert Menschenrechtsverletzungen und gewaltsame Niederschlagung von Protesten im Iran

Im Dezember hat die Bunderegierung den Bericht über ihre Menschenrechtspolitik veröffentlicht, der den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024 umfasst. Als Beispiele für die desolate Menschenrechtslage im Iran wird dort auf die hohe Zahl der Hinrichtungen, die gewaltsame Unterdrückung und die Diskriminierung der Frauen hingewiesen.

In dem Bericht heißt es zur Menschenrechtslage im Iran u.a.:

Die Menschenrechtssituation bleibt desolat, zur Sicherung des Systemerhalts werden persönliche und politische Freiheiten bewusst und systematisch eingeschränkt und Proteste gewaltsam niedergeschlagen.

Die Zahl der Hinrichtungen in Iran ist die zweithöchste weltweit und die höchste gemessen an der Einwohnerzahl. Bis Ende August 2024 wurden mindestens 420 Personen hingerichtet (2023 insgesamt 834 Hinrichtungen nach Angaben der Vereinten Nationen); die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Die Todesstrafe wird vor allem für Mord, Drogendelikte und Vergewaltigung, aber auch für politisches oder oppositionelles Engagement ausgesprochen. Das Justizsystem ist weder unabhängig noch transparent. Willkürliche Festnahmen, erzwungene Geständnisse und Ausübung von Druck auf Familienangehörige sind üblich. Der Strafvollzug ist von überfüllten Gefängnissen und äußerst prekären Zuständen geprägt.

Die Meinungsfreiheit ist empfindlich eingeschränkt, der Zugang zu freien Informationen im Internet wird technisch beschränkt und inhaltlich reguliert, selbst friedliche Proteste werden regelmäßig gewaltsam unterbunden. Proteste, die nach dem gewaltsamen Tod von Jina Mahsa Amini Mitte September 2022 begannen und seither auch umfassendere Forderungen nach Frauen-/Menschenrechten sowie Kritik am bestehenden System und an der desolaten Menschenrechtslage im Lande zum Ausdruck brachten, wurden gewaltsam unterdrückt. Die Bundesregierung hat den Tod von Jina Mahsa Amini und die Niederschlagung der Proteste durch die iranischen Sicherheitsbehörden auf nationaler Ebene und im internationalen Rahmen, u.a. der EU und vor dem VN-Menschenrechtsrat kritisiert und sich erfolgreich für die Verlängerung einer VN-Untersuchungskommission (Fact Finding Mission – kurz FFM) zu Iran um ein weiteres Jahr eingesetzt. Zudem setzt sich die Bundesregierung im EU-Rahmen für neue Sanktionen gegen die für die brutale Niederschlagung der Proteste in Iran Verantwortlichen ein.

Für Frauen besteht geschlechtsspezifische Diskriminierung in Gesetz, Rechtsanwendung und gesellschaftspolitischer Realität fort. Die Einbeziehung von Frauen in den Arbeitsmarkt ist trotz hohen Bildungsgrades gering. Verteidigerinnen von Frauenrechten werden diskriminiert und unterdrückt, ihnen droht oftmals politisch motivierte Inhaftierung. (…)

Ethnischen Minderheiten wie Belutschinnen und Belutschen oder Kurdinnen und Kurden werden separatistische Tendenzen vorgeworfen, sie werden in der Folge politisch und wirtschaftlich bewusst benachteiligt. Gegen Mitglieder ethnischer Minderheiten werden vor allem bei „politischen Straftatbeständen“ häufig härtere Strafen verhängt, insb. Todesurteile. Die Niederschlagung der Proteste nach dem Tod von Jina Mahsa Amini war in mehrheitlich von Minderheiten bewohnten Provinzen (Kurdistan, Khuzestan, Sistan-Belutchistan) besonders brutal. (…)

mehr zu den Menschenrechtsverletzungen im Iran

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