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Europäische Union: "Insbesondere im Hinblick auf den alarmierenden Anstieg der Zahl der Hinrichtungen in Iran im vergangenen und in diesem Jahr bekräftigt die EU erneut, dass sie die Todesstrafe zu jeder Zeit, an jedem Ort und unter allen Umständen entschieden und unmissverständlich ablehnt."
Nach der Hinrichtung des deutsch-iranischen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd im Iran hat die Europäische Union gezielte und einschneidende Maßnahmen angekündigt und das Teheraner Regime aufgefordert, von jeglichen künftigen Hinrichtungen abzusehen und eine konsequente Politik in Richtung der Abschaffung der Todesstrafe zu verfolgen.
In einer Pressemeldung des Rates der Europäischen Union vom 29.10.2024 heißt es dazu u.a.:
„Die Europäische Union verurteilt die Hinrichtung des deutsch-iranischen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd in Iran aufs Schärfste. Die Europäische Union spricht der Familie von Herrn Sharmahd ihr Beileid aus und bekundet ihre uneingeschränkte Solidarität mit Deutschland.
Jamshid Sharmahd wurde illegal nach Iran entführt und war jahrelang ohne faires Gerichtsverfahren unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert.
Die Europäische Union fordert Iran nach wie vor auf, von jeglichen künftigen Hinrichtungen abzusehen und eine konsequente Politik in Richtung der Abschaffung der Todesstrafe zu verfolgen.
Die Europäische Union wiederholt ferner ihre Forderung an Iran, der besorgniserregenden Praxis der Inhaftierung von ausländischen Zivilpersonen und Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit im Hinblick auf politische Gewinne ein Ende zu setzen. Die iranischen Beschränkungen des konsularischen Zugangs für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die Verweigerung des konsularischen Schutzes und fairer Gerichtsverfahren sind nicht hinnehmbar und verstoßen unmittelbar gegen das Völkerrecht.
Die Todesstrafe verstößt gegen das unveräußerliche Recht auf Leben, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, und ist das Sinnbild einer grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Bestrafung, die nicht mit der Menschenwürde vereinbar ist. Insbesondere im Hinblick auf den alarmierenden Anstieg der Zahl der Hinrichtungen in Iran im vergangenen und in diesem Jahr bekräftigt die EU erneut, dass sie die Todesstrafe zu jeder Zeit, an jedem Ort und unter allen Umständen entschieden und unmissverständlich ablehnt.
Die Hinrichtung eines europäischen Bürgers belastet die Beziehungen zwischen Iran und der Europäischen Union erheblich. Angesichts dieser entsetzlichen Entwicklung wird die Europäische Union nun gezielte und einschneidende Maßnahmen in Betracht ziehen.“
Die internationale Kampagne für Menschenrechte im Iran hat einen wichtigen Erfolg erzielt: Der UNO-Menschenrechtsrat hat die Untersuchungskommission und die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran mit der Fortsetzung ihrer Arbeit beauftragt. Damit wurden weitere Ermittlungen ermöglicht, um gerichtsfeste Beweise für Völkerrechtsverstöße des Teheraner Regimes zusammenzutragen und die internationale strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen vorzubereiten.
Das Europäische Parlament hat eine wegweisende Resolution verabschiedet und stärkt damit die internationale Kampagne gegen die Hinrichtungen im Iran: Es setzt sich für die Aufhebung der Todesurteile ein, die gegen Menschenrechtsaktivisten wie Behrouz Ehsani und Mehdi Hassani verhängt wurden, und fordert die EU erneut auf, die Revolutionsgarde des Teheraner Regimes als terroristische Vereinigung einzustufen.
Verfolgte Christen brauchen Schutz und Hilfe: Unter Missachtung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen verschärft das Regime im Iran die Unterdrückung der christlichen Minderheit. Wir setzen uns für die Freilassung aller Gefangenen ein, die allein deshalb in Haft sind, weil sie von ihrem Menschenrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch gemacht haben.