Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
0425-Genf-500
05. Juni 2024

EU verhängt weitere Sanktionen gegen das Teheraner Regime

Die Europäische Union hat weitere Strafmaßnahmen gegen das iranische Regime verhängt. Diese richten sich gegen den Verteidigungsminister sowie fünf weitere Funktionäre und drei Organisationen des Regimes. Die EU beschuldigt sie, den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten untergraben, zu unterstützen.

EU-200

Im entsprechenden Beschluss des EU-Rates vom 31. Mai wird darauf hingewiesen, dass Russland zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine, der die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit der Ukraine verletzt, von Iran hergestellte Drohnen einsetzt, auch gegen Zivilisten und zivile Infrastruktur. Das staatlich geförderte Programm des Iran für die Entwicklung und Herstellung von Drohnen trage daher zu Verstößen gegen die Charta der Vereinten Nationen und Grundprinzipien des Völkerrechts bei.

Die mit den Sanktionen belegten iranischen Regime-Funktionäre und Organisationen sind nach Angaben der EU auch verantwortlich dafür, die Lieferung von Drohnen und Raketen an bewaffnete Gruppen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und im Roten Meer untergraben, zu organisieren und zu erleichtern, darunter an die Houthi-Miliz im Jemen und an die libanesische Hisbollah.

Die betroffenen Regime-Funktionäre wurden mit einem Einfrieren ihrer Vermögenswerte und einem Reiseverbot in die Europäische Union belegt. Darüber hinaus wurde die direkte oder indirekte Bereitstellung von Geldern sowie die Bereitstellung von wirtschaftlichen Ressourcen für die gelisteten Personen und Organisationen verboten.

Unter den Organisationen, gegen die Strafmaßnahmen beschlossen wurden, ist die Marine der Revolutionsgarde des Teheraner Regimes, die nach Angaben der EU an der Lieferung iranischer Waffen beteiligt ist, darunter Drohnen und Raketen, welche von bewaffneten Gruppen wie den Houthis und der Hisbollah im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres eingesetzt werden.

Am 17. April 2024 hatte der Europäische Rat den iranischen Drohnen- und Raketenangriff auf Israel entschieden und unmissverständlich verurteilt und das Regime im Iran und seine Stellvertreter aufgefordert, alle Angriffe einzustellen.  Darüber hinaus hatte der Europäische Rat erklärt, dass die EU weitere Sanktionen gegen den Iran verhängen werde, insbesondere in Bezug auf Drohnen und Raketen.

Am 14. Mai 2024 hat der Rat dann den Geltungsbereich der EU-Sanktionen erweitert, um die Unterstützung bewaffneter Gruppen im Nahen Osten und der Region des Roten Meeres durch das iranische Drohnen- und Raketenprogramm abzudecken. Darüber hinaus verbot der Rat den Export weiterer Komponenten, die bei der Entwicklung und Produktion von Drohnen verwendet werden, aus der EU in den Iran.

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23. Juni 2025

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