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Internationales-500
01. Juli 2021

Deutscher Bundestag: Menschenrechte ins Zentrum der Iranpolitik stellen!

Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass der Iran sich in den vergangenen Jahren immer weiter von seinen völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen und damit von der internationalen Staatengemeinschaft entfernt hat. Die Bundesregierung wird aufgefordert, der Menschenrechtslage ein besonderes Augenmerk zukommen zu lassen.

Bundestag-300

Der Deutsche Bundestag hat am 25. Juni beschlossen, dass die Menschenrechtslage ins Zentrum der Iranpolitik gestellt werden muss. Der dazu von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachte Antrag (19/30979) wurde mit der Mehrheit der Antragsteller angenommen.

In dem Antrag wird die verheerende Menschenrechtslage im Iran ausführlich beschrieben. U.a. heißt es dort:

„Gesteuert von seinen religiösen Führern hat Iran sich in den vergangenen Jahren immer weiter von seinen völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen und damit von der internationalen Staatengemeinschaft entfernt. Obwohl Iran als Mitglied der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkannt und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert hat, hat sich die Menschenrechtslage im Land weiter verschlechtert. Es bestehen schwere Verletzungen persönlicher und politischer Freiheiten.

So werden regimekritische Proteste regelmäßig mit brutaler Gewalt unterdrückt. Als jüngstes Beispiel dienen die landesweiten Proteste im November 2019 gegen die Erhöhung der Benzinpreise, die von den Sicherheits- und Geheimdienstbehörden mit erbarmungsloser Härte niedergeschlagen wurden. Das Vorgehen der Sicherheitskräfte wird bis heute ebenso vertuscht wie die zahlreichen Todesopfer der friedlichen Proteste. Fälle von Verschwindenlassen wurden nicht aufgearbeitet. Die Menschenrechts-Hochkommissarin Michelle Bachelet hat den Einsatz der massiven Gewalt gegen die Demonstranten verurteilt. Amnesty International hat in diesem Zusammenhang die Tötung von mindestens 304 Personen bestätigt. Die Dunkelziffer soll jedoch sehr viel höher sein. Schätzungen zufolge sollen mehr als 1.500 Menschen ums Leben gekommen sein. Über 7.000 Personen sollen verhaftet worden sein. (…)

Das Regime geht seit seinem Bestehen mit aller Härte gegen seine Kritiker und Andersdenkende vor und unterdrückt die eigene Bevölkerung systematisch. Iran ist gegenwärtig nach China weltweit der Staat mit den meisten vollstreckten Todesurteilen. Die Todesstrafe wird auch für „politische“ Verbrechen verhängt. Trotz des Beitritts zur UN-Kinderrechtskonvention wurden im Jahr 2020 fünf zum Tatzeitpunkt Minderjährige hingerichtet. 2019 wurden auch erstmals seit längerer Zeit zwei zum Zeitpunkt der Hinrichtung Minderjährige hingerichtet. Isolationshaft und grausame Verhörmethoden dienen als drastisches Mittel politischer Unterdrückung der iranischen Zivilgesellschaft. (…)

All dies widerspricht europäischen Werten und Interessen. Die innenpolitische und menschenrechtliche Situation muss bei der Ausgestaltung unserer Beziehungen zu Iran immer mitgedacht werden.“

250621-Berlin-400

Berlin: Menschenrechtler und Exiliraner erinnern mit Mahnwachen vor dem Deutschen Bundestag an die Opfer der Unterdrückung im Iran.

In dem beschlossenen Antrag stellt der Deutsche Bundestag u.a. folgende Forderungen an die Bundesregierung:

  • die Iranpolitik regelmäßig kritisch zu überprüfen und sie fortwährend an die veränderten Entwicklungen anzupassen. Dabei muss der Menschenrechtslage ein besonderes Augenmerk zukommen;
  • Iran weiterhin aufzufordern, die von ihm ratifizierten Menschenrechtsverträge einzuhalten und umzusetzen sowie der VN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und der Anti-Folter-Konvention (CAT) beizutreten;
  • gegenüber Iran weiterhin auf die Achtung der universell gültigen Menschenrechte sowie darauf hinzuwirken, dass die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe insbesondere bei zum Tatzeitpunkt Minderjährigen gemäß der von ihm ratifizierten VN-Kinderrechtskonvention (CRC) unverzüglich eingestellt wird, wie von der EU seit Jahrzehnten gefordert;
  • Iran weiterhin und mit Nachdruck aufzufordern, die Unterdrückung regimekritischer Stimmen, insbesondere von Medienschaffenden, Menschenrechtsverteidigern und Oppositionellen, einzustellen;
  • Iran aufzufordern, Fälle von Polizeigewalt und Gewalt von anderen Sicherheitsstrukturen juristisch aufzuarbeiten;
  • sich gegenüber Iran für die umgehende und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und die Aufhebung der Gerichtsurteile einzusetzen;
  • auf die unverzügliche Freilassung aller ohne Rechtsgrundlage festgehaltenen deutschen Staatsbürger hinzuwirken;
  • gegenüber Iran fortgesetzt und mit Nachdruck dafür einzutreten, dass alle religiösen Minderheiten ihre Religionen frei ausüben können und ihre religiösen Stätten geschützt werden und zu bekräftigen, dass das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch die Freiheit, nicht zu glauben und den Glauben zu wechseln, umfasst;
  • Iran aufzufordern, die Diskriminierung von Frauen und Mädchen, insbesondere die systematische Verfolgung von Frauenrechtlerinnen, einzustellen und angemessene und wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu ergreifen;
  • sich auf EU-Ebene für die Prüfung einer Ausweitung der personenbezogenen Sanktionen gegen die Verantwortlichen gravierender Menschenrechtsverletzungen in Iran einzusetzen;
  • sich für einen EU-Menschenrechtsdialog mit Iran einzusetzen, bei dem die oben genannten Themen und weitere Menschenrechtsverletzungen Irans systematisch und kritisch angesprochen werden.

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