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Die Christen im Iran sind zunehmend Festnahmen, Inhaftierungen und Misshandlungen ausgesetzt. Zu den Repressionsmaßnahmen des Regimes gehören auch Drohungen und Einschüchterungsversuche gegen Kirchengemeinden sowie die Schließung und Beschlagnahmung von Kirchen.
In einer offiziellen Erklärung haben zwei UNO-Menschenrechtsexpertinnen am 15. Juli die Unterdrückungsmaßnahmen des Regimes gegen die Christen im Iran verurteilt, darunter die Beschlagnahmung des Geländes der Evangelischen St.-Petrus-Kirche in Teheran sowie die Zwangsräumung der dort lebenden Mitglieder der christlichen Gemeinde.

Mai Sato, UNO-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran (Bild links) und Nazila Ghanea, UNO-Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, forderten das iranische Regime auf, den Gemeindemitgliedern die Rückkehr zu ermöglichen, alle Drohungen und Einschüchterungsversuche gegen die Kirchengemeinde einzustellen und alle willkürlich inhaftierten Christen freizulassen.
Neben der Schließung und Beschlagnahmung von Kirchen seien die Christen im Iran von Festnahmen, Inhaftierungen und Misshandlungen bedroht, so die Expertinnen. „Mindestens 79 Christen befinden sich in Haft. Bei der überwiegenden Mehrheit von ihnen handelt es sich um Konvertiten. Einige wurden Berichten zufolge unter Folter zu einem Geständnis gezwungen. Zu ihnen gehört Mohammad Nikbakht, ein zum Christentum konvertierter Iraner, der Berichten zufolge seit März 2026 ohne Kontakt zur Außenwelt im Dastgerd-Gefängnis in Isfahan festgehalten wird.“
Zur Zwangsräumung des Geländes der Evangelischen St.-Petrus-Kirche in Teheran erklärten die Expertinnen, dass den Bewohnern lediglich zwei Wochen Zeit gegeben wurde, um ihr Zuhause zu verlassen. „Den Kirchenverantwortlichen wurde bei Nichtbefolgung mit Verhaftung gedroht. Der letzte Bewohner verließ das Gelände am 12. Juli, was Befürchtungen aufkommen ließ, dass der Komplex abgerissen werden könnte. Zwangsräumungen sind mit den Menschenrechten unvereinbar und bergen die Gefahr, dass Mitglieder religiöser und ethnischer Minderheiten obdachlos werden.“
In der Erklärung heißt es weiter: „Für die Bewohner war das rund vier Hektar große Gelände im Zentrum Teherans weit mehr als nur Grundbesitz. Es war ihr Zuhause, ihre Schule und ihr Ort der Gottesdienste. Zum Gelände gehören das Kirchengebäude, zwei Schulen, Wohnungen für die Bewohner sowie Büros – darunter die der Bibelgesellschaft und des Rates der Evangelischen Kirchen im Iran, dem das Grundstück gehört.“
„Diese Zwangsräumung ist kein Einzelfall, sondern der Höhepunkt einer langen Reihe von Maßnahmen, die sich gegen die christliche Gemeinschaft im Iran und insbesondere gegen Gottesdienste für persischsprachige Christen richten“, so die Expertinnen. Sie wiesen darauf hin, dass es früher im Iran rund 50 protestantische Kirchen gab, von denen die meisten Gottesdienste auf Persisch anboten. Heute gibt es faktisch keine mehr, da sie entweder geschlossen wurden oder die Gottesdienste auf Persisch einstellen mussten. Die letzten drei anglikanischen Kirchen in Teheran, Isfahan und Schiras, denen es gestattet war, auf Persisch zu predigen, durften seit der COVID-19-Pandemie nicht wiedereröffnet werden.
„Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit umfasst die Freiheit, gemeinsam mit anderen Gläubigen Gottesdienste in der eigenen Sprache zu feiern und Gotteshäuser zu unterhalten. Wenn eine Kirche beschlagnahmt wird, verliert eine Gemeinschaft nicht nur ein Gebäude, sondern einen Ort der Gottesverehrung und des gemeinschaftlichen Lebens“, erklärten die Expertinnen.