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Die neuen Sanktionen richten sich gegen Personen und Organisationen, die eine Schlüsselrolle bei der Unterdrückung der Freiheitsproteste im Januar 2026 gespielt haben, wobei tausende Menschen ums Leben kamen. Dazu gehören u.a. der stellvertretende Innenminister Irans und verschiedene Befehlshaber der Revolutionsgarde, die unmittelbar an der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste beteiligt waren.

In einer Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 16. März 2026 heißt es dazu u.a.:
Der Rat hat heute beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen weitere 16 Personen und drei Organisationen zu verhängen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind.
Die neuen Aufnahmen in die Sanktionsliste richten sich gegen eine Reihe von Personen und Organisationen, die eine Schlüsselrolle bei der Unterdrückung der Straßenproteste im Januar 2026 gespielt haben, bei denen tausende Zivilpersonen ums Leben kamen.
Der Rat verhängt Sanktionen gegen den stellvertretenden Innenminister für Sicherheit und Strafverfolgung Irans und verschiedene Befehlshaber lokaler Zweigstellen des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC), die unmittelbar an der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste beteiligt waren.
Darüber hinaus nimmt der Rat das Mohammad-Rasulullah-Korps, das für die Koordinierung des IRGC und der Bassidsch-Milizen in Teheran zuständig ist, sowie das Imam-Reza-Korps des Korps der Islamischen Revolutionsgarde, bei dem es sich um eine lokale Zweigstelle des IRGC in der Provinz Khorasan Razavi handelt, in der besonders brutal gegen die Proteste vorgegangen wurde, in die Liste auf.
Des Weiteren nimmt der Rat heute Angehörige der Justiz in die Liste auf, die an der Verfolgung von friedlichen Demonstranten, Bürgerrechtlern und Sozialaktivisten, einschließlich Frauenrechtsaktivisten, sowie von Journalisten und politischen Aktivisten, die den Behörden kritisch gegenüberstehen, beteiligt waren. Einige der in der Liste aufgeführten Personen sind für das Erzwingen von Geständnissen, Verletzungen der Garantien für ein faires Verfahren und die Verhängung schwerer Strafen gegen friedliche Aktivisten verantwortlich. Auf der Liste steht unter anderem der Leiter der Organisation für Gefängnisse und Sicherheits- und Umerziehungsmaßnahmen der Islamischen Republik Iran. Während seiner Amtszeit wurden in iranischen Gefängnissen schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Dazu gehören Folter oder andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafen, einschließlich der Vollstreckung der Todesstrafe gegen jugendliche Straftäter, die willkürliche Inhaftierung und körperliche Misshandlung politischer Dissidenten sowie Angehöriger ethnischer und religiöser Minderheiten, Fälle von sexueller Gewalt und Zwang gegen weibliche Gefangene.
Schließlich werden Sanktionen gegen Naji Research and Development Company (NRDC) – ein iranisches Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen im IT-Bereich, das für die Entwicklung der mobilen Anwendung Nazer zuständig ist, die die Iranischen Strafverfolgungskräfte als Instrument zur Überwachung und Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger in Iran verwendet – und gegen den Leiter der Cyberpolizei in Teheran, der eine Schlüsselrolle bei der Internetfilterung, Zensur, Kontrolle der Inhalte in den sozialen Medien und der ungerechtfertigten Verfolgung von Bürgern im Zusammenhang mit digitalen Inhalten spielt, verhängt.
Insgesamt unterliegen nun 263 Personen und 53 Organisationen restriktiven Maßnahmen im Rahmen der Sanktionsregelung gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in Iran. Ihre Vermögenswerte werden eingefroren, und es ist Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aus der EU verboten, ihnen Gelder, Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Für natürliche Personen gilt zusätzlich ein Reiseverbot, das ihnen die Einreise in und die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten verbietet. Ein Ausfuhrverbot nach Iran betrifft Ausrüstung, die zur internen Repression eingesetzt werden kann, und Ausrüstung zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs.
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