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Neben der Einstufung der Revolutionsgarde als Terrororganisation, die eine entscheidende Maßnahme zur Schwächung des Unterdrückungsapparats des iranischen Regimes ist, hat die Europäische Union am 29. Januar weitere Strafmaßnahmen gegen Funktionäre und Institutionen beschossen, die daran beteiligt waren, die Freiheitsproteste im Iran niederzuschlagen.

Insgesamt wurden etwa 20 Regime-Funktionäre und staatliche Organisationen neu auf die Sanktionsliste gesetzt. Darunter sind der Innenminister Eskandar Momeni, Generalstaatsanwalt Mohammed Mowahedi-Asad und der Chef der sog. „Sicherheitspolizei“, Seyed Madschid Feis Jafari.
Die Strafmaßnahmen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbote in die EU und das Verbot, den gelisteten Personen und Organisationen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll auch die Liste von Gütern erweitert werden, die nicht mehr aus der EU nach Iran ausgeführt werden dürfen.
In einer Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 29. Januar 2026 heißt es dazu u.a.:

Der Rat hat heute beschlossen, restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit den schweren Menschenrechtsverletzungen in Iran und der anhaltenden militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran zu verhängen.
Der Rat hat heute beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen weitere 15 Personen und sechs Organisationen zu verhängen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, nachdem friedliche Proteste gewaltsam niedergeschlagen wurden, einschließlich der Anwendung von Gewalt, willkürlicher Inhaftierung und Einschüchterungstaktiken der Sicherheitskräfte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten.
Insbesondere verhängt die EU restriktive Maßnahmen gegen Eskandar Momeni, den iranischen Innenminister und Leiter des Nationalen Sicherheitsrates, sowie gegen Mitglieder des iranischen Justizsystems, darunter Mohammad Movahedi-Azad, den Generalstaatsanwalt, und Iman Afshari, einen Vorsitzenden Richter. Darüber hinaus wird heute eine Reihe von Befehlshabern des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) und hochrangigen Beamten der Polizei und der Strafverfolgungskräfte (LEF) in die Liste aufgenommen. Sie alle waren an der gewaltsamen Niederschlagung friedlicher Proteste und den willkürlichen Verhaftungen von politischen Aktivistinnen und Aktivisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern beteiligt.
Zu den heute in die Liste aufgenommenen Organisationen gehören unter anderem die Iranian Audio-Visual Media Regulatory Authority (SATRA), die Seraj Cyberspace Organization, die Working Group for Determining Instances of Criminal Content (WGDICC) und mehrere Softwareunternehmen. Diese Organisationen waren an der Zensur des Internets, Troll-Kampagnen in den sozialen Medien, der Verbreitung von Desinformation und Fehlinformationen im Internet beteiligt oder trugen durch die Entwicklung von Überwachungs- und Repressionsinstrumenten zur großflächigen Störung des Zugangs zum Internet bei.
Insgesamt unterliegen nun 247 Personen und 50 Organisationen restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen in Iran. Sie umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbote in die EU und das Verbot, den gelisteten Personen und Organisationen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zudem gilt ein Ausfuhrverbot nach Iran für Ausrüstung, die zur internen Repression eingesetzt werden kann, einschließlich Ausrüstung zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs.
Die EU bringt ihre Solidarität mit den Menschen in Iran zum Ausdruck, die ihr legitimes Streben nach Freiheit und Würde und nach einer Zukunft zum Ausdruck bringen, in der ihre universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet, geschützt und erfüllt werden.
Die militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands durch Iran stellt nach wie vor eine unmittelbare Bedrohung für die Sicherheit der EU dar. Der Rat hat heute auch restriktive Maßnahmen gegen vier Personen und sechs Organisationen im Rahmen der speziellen Sanktionsregelung der EU verhängt, die insbesondere auf das staatlich geförderte Programm Irans für die Entwicklung und Herstellung unbemannter Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles – UAV) abzielt.
Zu den heute in die Liste aufgenommenen Organisationen gehören Khojir Missile Development and Production, eine führende Organisation im Programm Irans für ballistische Flugkörper, und Sahara Thunder, ein iranisches Import-Export-Handelsunternehmen, das als Scheinfirma für das iranische Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL) fungiert. Der Rat verhängt auch Sanktionen gegen andere private Unternehmen, die kritische Komponenten an das IRGC liefern oder Verbindungen zu Organisationen haben, die am Flugkörperprogramm Irans beteiligt sind.
Zu den heute in die Liste aufgenommenen Personen gehören Geschäftsleute, Geschäftsführer und Anteilseigner privater Unternehmen, die an der Entwicklung und Herstellung der ballistischen Flugkörper Irans und damit am iranischen Flugkörper- oder UAV-Programm beteiligt sind.
Mit dem heutigen Beschluss sind nunmehr insgesamt 24 Personen und 26 Organisationen im Rahmen dieser Regelung mit Sanktionen belegt. Die Sanktionsregelung wurde zuletzt bis zum 27. Juli 2026 verlängert. (…)
Viele der mutigen Frauen, die bei der Volkserhebung im Januar gegen die Diktatur im Iran protestierten, haben ihren Einsatz für Freiheit mit ihrem Leben bezahlt. Die iranischen Frauen, die mehr denn je zur Zielscheibe brutalster Unterdrückung geworden sind, brauchen die Solidarität und Unterstützung der internationalen Gemeinschaft.
Die Grausamkeit des Regimes im Iran macht auch vor Krankenhäusern, Ärzten und verletzten Patienten nicht Halt. Die Weltgesundheitsorganisation und der Weltärztebund protestieren: "Diese Praktiken stellen schwerwiegende Verstöße gegen die ethischen Grundprinzipien unseres Berufsstandes sowie gegen grundlegende Menschenrechte dar."
Die Europäische Union hat das wichtigste Unterdrückungsorgan des iranischen Regimes am 29. Januar als Terrororganisation eingestuft. Menschenrechtsgruppen haben sich seit Jahren dafür eingesetzt und werten die nun erfolgte Terror-Listung der Revolutionsgarden als einen außerordentlich wichtigen Fortschritt beim Einsatz für die Menschenrechte im Iran.