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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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19. Januar 2025

Iran: Sozialarbeiterin in akuter Hinrichtungsgefahr - UN-Experten fordern die Aufhebung des Todesurteils

Menschenrechtsexperten der UNO: "Die Anwendung von Folter, um Geständnisse zu erzwingen, und die Verweigerung eines fairen Gerichtsverfahrens machen das Todesurteil gegen Pakhshan Azizi zu einem willkürlichen Urteil. Dass das Teheraner Regime an der Todesstrafe festhält, verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte."

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Anfang Januar hat ein Regime-Gericht im Iran das im Juli 2024 gefällte Todesurteil gegen die Sozialarbeiterin Pakhshan Azizi (Bild) bestätigt. Damit ist die politische Gefangene in akuter Hinrichtungsgefahr. Pakhshan Azizi wurde zum Tode verurteilt, weil sie sich für Demokratie und vor allem für die Rechte von Frauen und Kindern einsetzt. Nach ihrem Studium hat sie mehrere Jahre lang als Sozialarbeiterin in Krisengebieten in Irak und Syrien gearbeitet. Dort hat sie sich besonders für Geflüchtete eingesetzt. 

Im August 2023 wurde Pakhshan Azizi, die aus Iranisch-Kurdistan stammt, in Teheran von Regime-Agenten verhaftet. Im Evin-Gefängnis wurde sie körperlich und seelisch schwer gefoltert. Zu den Folterungen gehörten auch Scheinhinrichtungen. Der Zugang zu einem Rechtsbeistand wurde ihr verweigert. 

Am 14. Januar haben mehrere Menschenrechtsexperten der UNO die sofortige Aufhebung des Todesurteils gegen Pakhshan Azizi gefordert. Dass das Teheraner Regime an der Todesstrafe festhalte, verstoße gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und gegen internationales Recht, betonten die Experten in einer gemeinsamen Erklärung.

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Bei den Expertinnen und Experten (im Bild v.l.n.r.) handelt es sich u.a. um:

  • Prof. Mai Sato, UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran
  • Prof. Morris Tidball-Binz, UN-Sonderberichterstatter zu außergesetzlichen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen
  • Irene Khan, UN-Sonderberichterstatterin zur Meinungsfreiheit

„Die Verhaftung und Verurteilung Pakhshan Azizis scheint ausschließlich im Zusammenhang mit ihrer Arbeit als Sozialarbeiterin zu stehen, einschließlich ihrer Unterstützung für Flüchtlinge im Irak und in Syrien“, so die Menschenrechtsexperten. Sie wiesen darauf hin, dass die Gefangene in Einzelhaft schwerer seelischer und körperlicher Folter ausgesetzt wurde, und erklärten: „Die Anwendung von Folter, um Geständnisse zu erzwingen, und die Verweigerung eines fairen Gerichtsverfahrens machen das Todesurteil gegen Pakhshan Azizi zu einem willkürlichen Urteil.“

Die UN-Experten zeigten sich auch besorgt über die steigende Zahl von Hinrichtungen in Iran. Nach UN-Angaben wurden im vergangenen Jahr mindestens 901 Menschen in dem Land hingerichtet – so viele wie seit 2015 nicht mehr. 

In der Erklärung der Experten wird auch darauf hingewiesen, dass das iranische Regime Frauenrechtlerinnen, die ethnischen Minderheiten angehören, gezielter Verfolgung durch politisch motivierte Anklagen aussetzt. Gerade der Fall von Pakhshan Azizi „spiegelt die verschärfte Verfolgung wider, der Aktivistinnen, die einer Minderheit angehören, im Iran ausgesetzt sind, und die fortgesetzte Absicht, sie zu bestrafen und zum Schweigen zu bringen, indem ein Klima der Angst geschaffen wird“. Dieser gezielten Verfolgung von Frauenrechtlerinnen müsse ein Ende gesetzt werden.

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