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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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27. Juli 2024

Herausragender Erfolg für die Menschenrechte: Verbot von islamistischen Zentren des iranischen Regimes in Hamburg und bundesweit

Exiliraner, Menschenrechtsgruppen, Zivilgesellschaft und Politiker haben sich seit Jahren für das Verbot des IZH und seiner Teilorganisationen eingesetzt und begrüßen die nun erfolgte Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums als wirksame Maßnahme gegen den Staatsterrorismus der Teheraner Diktatur.

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Am 24. Juli hat die Bundesregierung das sog. „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH) und seine bundesweiten Teilorganisationen verboten und geschlossen. Das IZH gehörte bisher zu den wichtigsten Zentren, von denen aus das Teheraner Regime seine menschenverachtende islamistische Gesinnung verbreitet, Gewalt und Terror anstiftet und Regimegegner ausspioniert und terrorisiert. Das Verbot des IZH ist ein herausragender Erfolg für alle Exiliraner, Menschenrechtler, Vertreter der Zivilgesellschaft und Politiker, die sich seit Jahren dafür eingesetzt haben. 

Exiliraner und Menschenrechtler begrüßen das Verbot

Die exiliranischen Gemeinschaften in Deutschland begrüßen das IZH-Verbot als wirksamen Schritt gegen den Staatsterrorismus der Teheraner Diktatur und fordern, dass auch die Botschaft und weitere Vertretungen des iranischen Regimes in Deutschland geschlossen werden sollten. Von diesen Zentren des Mullah-Regimes gehe seit Jahren Gefahr für iranische Regimegegner und die öffentliche Sicherheit in Deutschland und Europa aus.

„Das Islamische Zentrum mit seinen Teilorganisationen steht für eine Fortführung der extremistischen Ideologie, die zum Ziel hat, die islamische Revolution von 1979 in der ganzen Welt zu verbreiten. Heute fungiert es als weisungsgebundener Außenposten des Mullah-Regimes in Teheran. Daher ist es ein wichtiges Zeichen, dass sich der deutsche Rechtsstaat in diesem Fall durchsetzt und nach den jahrelangen Forderungen von Zivilgesellschaft und Opfern des islamistischen Regimes dieses Verbot ausspricht“, erklärte die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte in Frankfurt.

Razzien gegen islamistische Zentren des iranischen Regimes in Deutschland

Um die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums umzusetzen, wurden am 24. Juli das IZH und 53 mit ihm verbundene Einrichtungen in Hamburg und sieben anderen Bundesländern durchsucht: in Bremen, Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Bayern. Insgesamt waren etwa 670 Einsatzkräfte der Landespolizeien und der Bundespolizei im Einsatz. Die vom IZH betriebene Moschee in Hamburg sowie drei weitere Moscheen in anderen Bundesländern wurden beschlagnahmt und geschlossen. Verboten wurden nach Angaben der Behörden auch vom IZH kontrollierte Organisationen wie das Zentrum der Islamischen Kultur in Frankfurt am Main, das Islamische Zentrum Berlin und die Islamische Vereinigung Bayern.

„Verfassungsfeindliche, antidemokratische und antisemitische Zentren, die extremistischen Hass und Hetze und aggressiven Islamismus verbreiten und den Terrorismus unterstützen“

Grundsätzlich werden in Deutschland Vereine dann verboten, wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, sie sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Auf das IZH treffen nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums alle drei Gründe zu.

Laut Verbotsverfügung des Innenministeriums richtet sich das IZH gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung. Die Tätigkeit des Zentrums und seiner nun ebenfalls verbotenen Teilorganisationen laufe zudem den Strafgesetzen zuwider.

Das Innenministerium war nach Auswertung von Beweismaterial zu dem Schluss gekommen, dass das IZH islamistisch-totalitäre Herrschaftsvorstellungen, Antisemitismus und Israelfeindlichkeit propagiert. Das Zentrum unterstütze außerdem die mit dem iranischen Regime verbündete Terrororganisation Hisbollah, die in Deutschland verboten ist.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums verbreitet das IZH als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ in aggressiver Weise die Ideologie der sogenannten „Islamischen Revolution“ in Deutschland. Die Ideologie des Zentrums richte sich „gegen die Menschenwürde, gegen Frauenrechte, gegen eine unabhängige Justiz und gegen unseren demokratischen Staat“. 

Das Verbot richte sich ausschließlich gegen Islamisten und gelte nicht dem Islam selbst, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die „friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung“ sei nicht berührt. „Wir handeln nicht gegen eine Religion.“

Hamburgs Erster Bürgermeister: Kein Platz für Islamismus in einer weltoffenen, demokratischen und freien Hansestadt

Der Hamburger Senat begrüßte das Verbot des IZH. „Die verfassungsfeindlichen Aktivitäten des Islamischen Zentrums Hamburg wurden heute beendet. Dieser Tag tut Hamburgs Stadtgesellschaft gut. Radikaler Islamismus und Antisemitismus haben keinen Platz in einer weltoffenen, demokratischen und freien Hansestadt“, erklärte Hamburgs Regierungschef Peter Tschentscher. Der Schritt richte sich jedoch keineswegs gegen die vielen anderen islamischen Gemeinschaften in Hamburg. 

Auch die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank sprach von einer „sehr guten Entscheidung und einem wichtigen Schlag gegen den verlängerten Arm des menschenverachtenden Mullah-Regimes im Iran“.



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