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10. Juli 2024

Hinrichtung stoppen! Iranische Menschenrechtsaktivistin zum Tode verurteilt

Für das Teheraner Regime sind Hinrichtungen ein Unterdrückungsinstrument. Die Machthaber verschärfen den Terror gegen die aufbegehrende Bevölkerung, indem sie immer häufiger zur Todesstrafe greifen. Die Weltgemeinschaft muss wirksam handeln und den Druck auf das Regime erheblich verstärken, um weitere Hinrichtungen zu verhindern.

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Anfang Juli wurde die iranische Menschenrechtsaktivistin Sharifeh Mohammadi (Bild) in der nordiranischen Stadt Rasht zum Tode verurteilt. Sie ist seit sieben Monaten im Lakan-Gefängnis von Rasht inhaftiert und befindet sich nun in akuter Hinrichtungsgefahr. Menschenrechtsgruppen haben an die UNO appelliert, sich für die Aufhebung des Todesurteils und die Freilassung der Aktivistin einzusetzen.

Sharifeh Mohammadi hat sich innerhalb des Verbandes freier Gewerkschaften im Iran für die Menschenrechte von Arbeitnehmern und die Freilassung inhaftierter Gewerkschafter engagiert. Sie wurde von der Regime-Justiz, die den Machthabern als Unterdrückungsinstrument dient, nach fadenscheinigen und konstruierten Anklagen wegen angeblicher „Gefährdung der Staatssicherheit“ zum Tode verurteilt.

Die Machthaber im Iran gehen mit äußerster Brutalität gegen Frauen vor, die sich für Menschenrechte einsetzen. In keinem anderen Land wurden in den letzen Jahren so viele Frauen inhaftiert, gefoltert und hingerichtet wie im Iran. Das Regime demonstriert seine extreme Frauenfeindlichkeit, indem es immer mehr Aktivistinnen grausam bestraft.

Sharifeh Mohammadi wurde im Gefängnis brutal gefoltert, um sie zu zwingen, sich vor laufender Kamera mit falschen „Geständnissen“ selbst zu belasten. Familienbesuche wurden nicht zugelassen, so durfte sie ihren Mann und ihr Kind in den letzten Monaten nicht sehen.

Im Iran sind Hinrichtungen ein Mittel des Regimeterrors gegen die Bevölkerung. Die Gerichtsprozesse, in denen die Todesurteile gefällt werden, sind willkürlich und unrechtmäßig. Sie entsprechen nie den internationalen rechtsstaatlichen Vorschriften. Angeklagte haben keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl. 

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