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Erfolg für die Menschenrechte: Das EU-Parlament fordert gezielte Sanktionen gegen Funktionäre des Teheraner Regimes, die schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter auch Hinrichtungen, begangen haben, sowie gegen Richter, die Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, politische Dissidenten und engagierte Bürger zum Tode verurteilt haben.
Angesichts zunehmender Hinrichtungen im Iran hat das Europäische Parlament sich am 17. Februar mit der Todesstrafe und den Menschenrechtsverletzungen im Iran befasst und mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet, in der das Teheraner Regime nachdrücklich aufgefordert wird, umgehend alle Hinrichtungen zu stoppen und alle politischen Gefangenen einschließlich der Menschenrechtsverteidiger freizulassen.
Das EU-Parlament verurteilt in dieser Resolution „aufs Schärfste, dass sich die Menschenrechtslage im Iran stetig verschlechtert, vor allem für Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten infolge systematischer politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Diskriminierung“ und „missbilligt die alarmierende Ausweitung der Verhängung der Todesstrafe gegen Demonstranten, Dissidenten, Menschenrechtsverteidiger und Angehörige von Minderheiten“.
Weiterhin missbilligt das EU-Parlament den „systematischen Einsatz von Folter in iranischen Gefängnissen und fordert, dass Folter und Misshandlung in sämtlichen Ausprägungen ausnahmslos beendet werden.“
Was die Anwendung der Todesstrafe im Iran angeht, so wird in der Resolution festgestellt:
Angesichts dieser Sachlage bekräftigt das EU-Parlament, dass es „die Todesstrafe unter allen Umständen und aus voller Überzeugung ablehnt“ und „fordert die Regierung des Iran auf, als Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe umgehend ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe einzuführen und alle Todesurteile in andere Strafen umzuwandeln.“ Außerdem werden die Staatsorgane des Iran aufgefordert, die „Verhängung der Todesstrafe bei Verbrechen, die von Personen unter 18 Jahren begangen wurden, unter allen Umständen ausdrücklich zu untersagen.“
Gleichzeitig weist die Resolution darauf hin, dass „in Bürgerinitiativen engagierte iranische Bürgerinnen und Bürger immer wieder fordern, die Todesstrafe abzuschaffen.“ Das EU-Parlament unterstütze „vollumfänglich den Wunsch der Bevölkerung des Iran, in einem freien, stabilen, wohlhabenden, inklusionsgeprägten und demokratischen Land zu leben, das seine nationalen und internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten achtet.“
Weiterhin erinnert das EU-Parlament daran, dass „die EU als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen seit 2011 restriktive Maßnahmen gegen den Iran erlassen hat, zu denen das Einfrieren von Vermögenswerten und Visumsperren gegen Personen und Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, gehören.“ Die Resolution fordert weitere gezielte Sanktionen „gegen iranische Amtsträger, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben, darunter auch Hinrichtungen und willkürliche Festnahmen von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit und von ausländischen Staatsangehörigen im Iran, und auch gegen Richter, die Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, politische Dissidenten und engagierte Bürger zum Tode verurteilt haben.“
Menschenrechtler hatten sich im EU-Parlament für eine deutliche Verurteilung der Hinrichtungspraxis des Teheraner Regimes eingesetzt und werten die Verabschiedung dieser Resolution als wichtigen Schritt für den internationalen Einsatz gegen die Todesstrafe im Iran.