Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Hinrichtungsopfer 500
18. Oktober 2021

Internationale Kampagne: Teheraner Regime wegen Völkerrechtsverbrechen zur Verantwortung ziehen!

"Der neue iranische Präsident, Ebrahim Raisi, wird von Menschenrechtsorganisationen angeklagt, in allen seinen Funktionen Mord und Folter legitimiert und Vollstreckungen angeordnet zu haben. Deshalb ist er in den Sanktionslisten der USA und der Europäischen Union aufgeführt. Das umfasst auch vom Staat erteilte Mordaufträge. Amnesty International fordert vor diesem Hintergrund dringend die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Raisi." (aus dem Berliner Tagesspiegel)

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In Berlin protestierten am 9. Oktober Exiliraner und Menschenrechtsaktivisten gegen die Hinrichtungen im Iran. An der Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt nahm auch die ehemalige Bundestagspräsidenten Rita Süssmuth mit einer Videobotschaft teil.

Anlässlich des Welttages gegen die Todesstrafe, der jährlich am 10. Oktober begangen wird, haben Menschenrechtler und Exiliraner in verschiedenen europäischen Städten gegen die Hinrichtungen im Iran protestiert und die Abschaffung der Todesstrafe gefordert. Bei den Protesten wurde zunehmend gefordert, dass die Funktionäre des Teheraner Regimes, die an Massenhinrichtungen beteiligt waren, auf internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Menschenrechtsgruppen weisen insbesondere auf die Massenhinrichtungen des Jahres 1988 hin, denen im Iran tausende politische Gefangene zum Opfer fielen. Dabei handelt es sich um ein organisiertes staatliches Massaker, das im Sommer und Herbst jenes Jahres auf Befehl des damaligen Regime-Führers Khomeini an politischen Gefangenen im ganzen Iran verübt wurde. Zu den Tätern dieses Massakers gehören viele aktuelle Funktionäre der Diktatur im Iran.

Über die Hinrichtungen von 1988 entschieden sogenannte „Todeskomitees“, die die Gefangenen in Prozessen, die nur wenige Minuten dauerten, gruppenweise zum Tode verurteilten. Der aktuelle Regime-Präsident Ebrahim Raisi war einer von vier leitenden Mitgliedern des Todeskomitees, das über die Exekutionen in den Gefängnissen im Großraum Teheran entschied. Daher fordern Menschenrechtsgruppen, dass auch gegen Raisi internationale strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden sollten.

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Weltrechtsprinzip: Straflosigkeit der Täter von Völkerrechtsverbrechen beenden!

Die massenweisen, systematischen Tötungen von tausenden politischen Gefangenen im Iran, besonders das Massaker des Jahres 1988, sind Völkerrechtsverbrechen. Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips können Völkerrechtsverbrechen auf der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig davon, in welchem Land die Taten begangen wurden. Das Weltrechtsprinzip gilt bei Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Diese Straftaten verjähren nicht. Das Weltrechtsprinzip ist ein wichtiges Instrument, um die Täter der Völkerrechtsverbrechen im Iran zu bestrafen.

Mit diesem Thema befasste sich auch ein Kommentar in der Online-Ausgabe des Tagesspiegels vom 10.10.2021. Darin heißt es u.a.:

Zum Welttag gegen die Todesstrafe: Wenn Präsidenten morden lassen

Gerade war, weitgehend unbemerkt, der Welttag gegen die Todesstrafe. Vor dem Bundeskanzleramt wollte aus diesem Anlass eine Gruppe prominenter Politiker, angeführt von der früheren Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, mit öffentlichen Reden die Aufmerksamkeit auf das Unrechtsregime im Iran lenken.

Denn nicht nur, dass die Mullahs in Teheran gerade ungeachtet internationaler Verhandlungsangebote ihre Anstrengungen massiv verstärken, doch noch an die Atombombe zu gelangen. Außerdem ist der Iran zur Drohnen-Supermacht aufgestiegen, die auch verbündete Milizen im Irak, in Syrien, im Libanon und im Jemen ausrüstet. Und Israel, der jüdische Staat, wird unverändert mit Auslöschung bedroht.

Der Welttag gegen die Todesstrafe hat nun überdies daran erinnert, dass einzig in China weltweit mehr Menschen als im Iran pro Jahr hingerichtet werden. Die Gruppe der Politiker hat darum die politischen Morde an Dissidenten (wegen „Kampf gegen Gott“) seit der Machtergreifung von Ajatollah Chomeini im Jahr 1979 hervorgehoben, Zeichen der Willkür einzelner Vertreter oder Institutionen des Regimes bis heute. Und bis hin zur Staatsführung wird dieses Verhalten aus ihrer religiösen Diktatur heraus gerechtfertigt. Die Justiz ist dem untergeordnet. So werden laut übereinstimmenden Berichten einzelne Personen und ganze Gruppen hingerichtet.

Die Schweizer Justiz untersucht die Ermordung von Kazem Rajavi

Als Hoffnungsschimmer wird von den Politikern eine Entscheidung des Bundesstrafgerichts der Schweiz vom 23. September angesehen. Danach soll Ermordung von Professor Kazem Rajavi – Vertreter des Nationalen Widerstandsrats Iran – in Genf 1990 strafrechtlich untersucht werden. Und zwar im Zusammenhang mit dem Massaker an 30.000 iranischen politischen Gefangenen 1988, unter dem Aspekt des Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder des Völkermords. Nach internationaler wie nationaler Rechtsprechung einiger europäischer Staaten sind vorsätzliche Tötungen oder systematische Angriffe einschließlich Folter gegen die Zivilbevölkerung Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der neue iranische Präsident, Ebrahim Raisi, wird von Menschenrechtsorganisationen angeklagt, in allen seinen Funktionen Mord und Folter legitimiert und Vollstreckungen angeordnet zu haben. Deshalb ist er in den Sanktionslisten der USA und der Europäischen Union aufgeführt. Das umfasst auch vom Staat erteilte Mordaufträge. Amnesty International fordert vor diesem Hintergrund dringend die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Raisi. Den Politikern, die das unterstützen, ist zu wünschen, dass sie im Kanzleramt Gehör fanden und finden, jetzt am Wochenende und danach, beim Nachfolger von Angela Merkel. Wer immer es sein wird.

zum Kommentar im Tagesspiegel



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